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Verlängerung der UN-Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft (2025 – 2034)

Die erste UN-Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft (2015-2024) erzielte mit Blick auf die Sichtbarkeit und die Rechte von Schwarzen, afrikanischen und afrodiasporischen Menschen einige Fortschritte. Um diese Errungenschaften nachhaltig zu sichern und weiter auszubauen, verkündeten die Vereinten Nationen am 17. Dezember eine zweite Dekade (2025 bis 2034). Deren Ziel ist es, die im bisherigen Prozess gewonnenen Erkenntnisse und Initiativen zu verstetigen und die Bekämpfung von anti-Schwarzem Rassismus und der dazugehörigen strukturellen Diskriminierung fortzusetzen. Dies ist ein wichtiger Schritt und eine weitere Chance, um mit den nach wie vor bestehenden, vielschichtigen Herausforderungen umzugehen. Zu nennen sind hier beispielsweise institutioneller und struktureller Rassismus gegen Schwarze Menschen, ihre damit zusammenhängende soziale und wirtschaftliche Benachteiligung, eine Ungleichheit im Bildungs- und Arbeitssektor oder ein erschwerter Zugang zu Gesundheitsdiensten und sozialen Sicherheitsnetzen. Vor diesem Hintergrund verfolgt die zweite Dekade mehrere zentrale Ziele: Die Bekämpfung von Rassismus und systemischer Diskriminierung sowie die Förderung der politischen, wirtschaftlichen und sozialen Teilhabe von Schwarzen, afrikanischen und afrodiasporischen Menschen und Communitys. 

Laut Destatis (2021) leben über eine Million Menschen afrikanischer Herkunft mit unterschiedlichen Hintergründen und Kompetenzen in Deutschland. Die Expert*innengruppe des Hochkommissariats für Menschenrechte der UN stellte fest, dass diese sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene vielfach diskriminiert und ihre Geschichte/n marginalisiert sind. Im Klartext bedeutet das: Deutschland steht weiterhin vor signifikanten Herausforderungen, nun auch die zweite UN-Dekade auf nationaler Ebene wirksam umzusetzen. Differenzierte Erfahrungen dazu gibt es bislang nur im Land Berlin, das die erste Dekade in den Koalitionsvertrag des rot-rot-grünen Senats aufnahm und bei der Implementierung von Maßnahmen eine Vorreiterrolle spielte. Besonders an diesem Prozess war die aktive Beteiligung der zahlreichen zivilgesellschaftlichen Akteur*innen mit ihren Erfahrungen und Expertisen. Auf diese Weise konnten im Bereich Verwaltung und öffentliche Institutionen, aber auch in Bereichen wie Diskriminierungskritik und Monitoring wichtige Ergebnisse erzielt werden. Anti-Schwarzer Rassismus ist explizit benannt und Schwarze, afrikanische und afrodiasporische Menschen sind erstmals als vulnerable Gruppe wahrgenommen worden.

Was bedeutet diese vielfältigen Vorarbeiten für die zweite UN-Dekade? Welche Gestaltungsmöglichkeiten haben Schwarze, afrikanische und afrodiasporische Akteur*innen, aber auch Politik, Verwaltung und Berliner Stadtgesellschaft, um anti-Schwarzen Rassismus abzubauen und die Gleichstellung von Menschen afrikanischer Herkunft zu fördern?  Hier bedarf es auch weiterhin eines klaren verantwortlichen Fokus sowie einer engen Zusammenarbeit zwischen zivilgesellschaftlichen und politischen Akteur*innen, um die gesteckten Ziele zu erreichen.