Jeder Betrieb – egal ob groß, mittel oder klein – ist nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) dazu verpflichtet, eine Beschwerdestelle einzurichten, die Arbeitnehmende vor Diskriminierung am Arbeitsplatz schützt. Laut § 13 AGG haben Beschäftigte das Recht, sich bei den zuständigen Stellen des Betriebs, des Unternehmens oder der Dienststelle zu beschweren, wenn sie im Zusammenhang mit ihrem Beschäftigungsverhältnis von Arbeitgebenden, Vorgesetzten, anderen Beschäftigten oder Dritten diskriminiert oder belästigt werden. Doch die Praxis zeigt, dass die Einrichtung einer internen Beschwerdestelle nach § 13 AGG eines der größten Umsetzungsdefizite des AGG darstellt. Häufig ist den Unternehmen, Organisationen und Verwaltungen nicht klar, wie eine konkrete Ausgestaltung eines Beschwerdemanagements infolge von § 13 AGG aussieht.
In der kostenlosen zweiteiligen digitalen Vorlesung sollten den Teilnehmenden die Grundlagen der innerbetrieblichen Beschwerdestelle nach § 13 AGG nähergebracht werden. Zielgruppe der Vortragsreihe waren in erster Linie Antidiskriminierungsberatende, angehende Antidiskriminierungsberater*innen sowie Interessierte am Themenbereich Antidiskriminierung.
Am 04.05.2023 mit Andreas Foitzik (adis e.V., kritische Resonanz) und Maryam Haschemi (Rechtsanwältin).
Am 29.06.2023 mit Miriam Camara (akoma) und Andrés Nader (RAA Berlin).